Bemessung der geometrischen freien Fläche bei Rauchableitungen
Bei der korrekten Ermittlung der freien geometrisch freie Fläche bei Rauchableitungs- und Rauchabzugsöffnungen gibt es einige Punkte zu beachten.
Die Fläche ermittelt sich bei den meisten Fenstern, Flügeln und Klappen prinzipiell aus dem Rechteck an der Hauptschließkante und den zwei Dreiecken an den Nebenschließkanten.
Jedoch müssen limitierende Faktoren berücksichtigt werden.
So beschränkt die Laibung die Fläche umso tiefer die Laibung ist, da in diesem Fall nur die tatsächlich freien Flächen berücksichtigt werden können.
Foto: Tiefe Laibung verringert freien geometrischen Querschnitt.
Quelle: Geier Brandschutz
Häufig begrenzen auch Wände auf einer oder mehreren Seite des Flügels sowie Öffnungsaggregate wie Elektroantriebe außerhalb oder innerhalb der Öffnung die freie Fläche, sodass nur eine erheblich geringere Fläche zur Rauchableitung zur Verfügung steht.
Bei den meisten Flügeln, Fenstern und Klappen ist eine gewissen Öffnungsweite erforderlich, sodass diese nicht mehr in den in der Wand oder im Dach geöffneten Bereich hineinragen. Dies stellt wiederum ebenfalls einen limitierenden Faktor für die vorhandene freie geometrische Fläche dar.

Foto: Dicke des Flügels verringert freien geometrischen Querschnitt.
Quelle: Geier Brandschutz

Foto: Zwischen den beiden Flügeln kann keine freie Dreiecksfläche angesetzt werden - lediglich ein kleiner Spalt ist möglich.
Quelle: Geier Brandschutz
Abschließend zu berücksichtigen ist jedoch immer, dass die maximal zu erreichende Fläche niemals größer als die Fläche der Öffnung in der Gebäudehülle ist, auch wenn die ermittelten umlaufenden Flächen einen größeren Wert ergeben würden.

