Notwendigkeit von Wartungen
Sicherheitsanlagen müssen funktionieren, weshalb die regelmäßige Wartung notwendig ist.
Betreiber von sicherheitstechnischen Anlagen sind verpflichtet ihre Anlagen entsprechend geltender Vorschriften und Normen überprüfen und gegebenenfalls instand setzen zu lassen.
Diese Forderung ergibt sich beispielsweise und grundlegend aus folgenden Vorschriften.
Grundgesetz, Artikel 2:
"Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit"
Bayerische Bauordnung Art. 3 Absatz 1 Satz 1:
„Anlagen sind unter Berücksichtigung der Belange der Baukultur, insbesondere der anerkannten Regeln der Baukunst, so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.“
DIN 18232 - Teil 2
"Nach Angaben des Herstellers, im Regelfall einmal im Jahr, müssen in regelmäßigen Zeitabständen Natürliche Rauchabzüge (NRA) sowie ihre Betätigungs- und Steuerelemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft. gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt werden."
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