Entrauchung von Treppenräumen
Im Falle eines Brandes müssen Einsatzkräfte der Feuerwehren angreifen können um die im Gebäude befindlichen Personen retten zu können und Sachgüter zu schützen.
Der dafür vorgesehene Angriffs- und Rettungsweg führt meist über Treppenräume. Ist das Treppenhaus verraucht, erschwert sich die Arbeit der Einsatzkräfte maßgeblich und der Feuerwehreinsatz wird unnötig erschwert.
In Brandrauch sind viele verschiedene Gase und Feststoffe wie Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Blausäure, Chlorwasserstoff, Stickoxide, Schwefeloxide, Dioxine und Russ enthalten.
Diese Gase können bereits nach wenigen Atemzügen unter anderem reizend, narkotisierend oder akut toxisch wirken. Die Sichttrübung durch Brandrauch führt weiter häufig zur Desorientierung, der aktuelle Aufenthaltsort, Hinweisschilder und Notausgänge können nicht mehr wahrgenommen werden.
Die Kombination der verschiedenen Gefahren versetzen die flüchtende Person verstärkt in Panik, die Augen brennen und Atemwege sind gereizt, man weiß nicht mehr wo man ist. Der Puls steigt, Abwehrreaktionen des Körpers versuchen durch das Tränen der Augen und Husten die reizenden Stoffe los zu werden, wobei durch letzteres verstärkt giftige Gase aufgenommen werden. Die Selbstrettung des Flüchtenden ist dadurch massiv behindert.
Aus diesem Grund und wegen des Freihaltens der Angriffswege für Einsatzkräfte, sehen die verschiedenen Landes- und Sonderbauverordnungen der Länder eine Entrauchung von Treppenräumen vor.
Durch die Abführung von Brandrauch durch entsprechende Vorrichtungen, wird die Konzentration der fluchtbehindernden Stoffe stark verringert, die Sicht verbessert und dadurch die Überlebenschancen für die flüchtenden Personen stark erhöht.
Foto: Öffnungen zur Rauchableitung im Turm eines Museums
Quelle: Geier Brandschutz

