Der Brandschutznachweis
Der Brandschutznachweis bzw. das Brandschutzkonzept dient der Baubehörde oder dem Prüfsachverständigen für Brandschutz als Genehmigungsgrundlage über die geforderten Brandschutzmaßnahmen.
Der Brandschutznachweis ist bei den meisten Neubauten in Bayern und den meisten anderen Bundesländern als bautechnischer Nachweis maßgeblicher Bestandteil der Baugenehmigung.
Die Notwendigkeit zur Erstellung des Brandschutznachweises erfordert die intensive Auseinandersetzung des Architekten bzw. des Fachplaners mit den Brandschutzvorkehrungen eines Objektes.
Diese frühe Auseinandersetzung mit dem Thema ist der späteren Baudurchführung und den weiteren Brandschutzmaßnahmen sehr dienlich. Die Fehlerfreiheit des Nachweises vorausgesetzt, führt dieser dazu, dass nicht nachträglich sehr kostspielige bauliche Veränderungen und Ergänzungen durchgeführt werden müssen oder Menschenleben gefährdet werden.
Diese Unterlagen sind ebenfalls die Grundlage für Abnahmen, wie zum Beispiel nach der Sicherheitsanlagenprüfverordnung (SPrüfV).
Zur frühzeitigen Einsatzplanung der Feuerwehren und der Rettungsdienste ist ein möglichst sicheres Evakuieren und Betreten von Gebäuden von höchster Priorität, was ebenfalls durch den Brandschutznachweis sichergestellt werden soll.
Als zweckmäßige Verfahren haben sich sowohl deskriptive, als auch schutzzielorientierte Verfahren erwiesen.
Die Abhandlung aller relevanten Punkte ist bei einem Brandschutznachweis sehr wichtig. Nur durch das allumfängliche Betrachten der Brandschutzmaßnahmen für ein Objekt, kann ein in sich schlüssiger Nachweis erstellt werden. Daher hat die Bayerische Staatsregierung die Bauvorlagenverordnung erlassen. Dieser Gesetzestext definiert
Inhalt, Umfang und formelle Randdaten zum Brandschutznachweis.
Das Thema Brandschutznachweise wird in §11 der BauVorlV konkretisiert. Die Verordnung des 10. November 2007 nennt einige Punkte, die ein Brandschutznachweis beinhalten muss, soweit diese für das Objekt erforderlich sind.
Foto: Front eines Brandschutznachweises nach §11 Bauvorlagenverordnung
Quelle: Geier Brandschutz
