Rauchwarnmelderpflicht in Bayern
Wenn der Mensch schläft, schläft auch sein Geruchssinn (Quelle: http://www.presseportal.de/pm/52760/581751).
Tritt also ein Brand in einer Wohnung auf, kann der Schlafende sich nicht darauf verlassen, dass er durch den entstehenden Geruch des Feuers wach werden wird.
Wenige Atemzüge in einem Raum mit Brandgasen reichen aus, um das Bewusstsein zu verlieren.
Eine Selbstrettung ist damit ausgeschlossen, auch auf die Hilfe von im Haus befindlichen Personen kann man sich nicht verlassen, da auch diese sehr schnell außer Gefecht gesetzt werden.
Seit dem 01. Januar 2013 müssen alle neu gebauten Wohnungen bereits mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
Bestehende Wohnungen sind bis zum 31.12.2017 ebenfalls mit Rauchwarnmelden auszustatten.
Rauchwarnmelder sind eine günstige und effektive Methode, Bewohner frühzeitig vor Bränden zu warnen.
So werden die Bewohner bei der Detektion von Rauch durch ein akustisches Signal alarmiert.
Weiter ist es möglich, Rauchwarnmelder zu installieren, die mittels Blitzleuchten oder Rüttelkissen Personen mit eingeschränktem Hörvermögen über eine vorherrschende Gefahr informieren.
Bayerische Bauordnung Art. 46 Abs. 4
„1In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. ²Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. ³Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. 4Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“
(Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-46?AspxAutoDetectCookieSupport=1)
Mittels Funkmodulen ist es bei einigen hochwertigen Modellen möglich eine zuverlässige Vernetzung sicher zu stellen. Die Rauchwarnmelder lösen sich gegenseitig aus und informieren die Bewohner auch dann, wenn sie den alarmierenden Melder im Brandraum selbst nicht hören würden.
Durch Telefonwählgeräte (Festnetz oder GSM) und Heimautomatisierungssysteme ist es mittlerweile möglich, sich auch unterwegs über das Auslösen von Rauchwarnmeldern informieren zu lassen.
Beim Kauf von Rauchwarnmelder ist darauf zu achten, dass diese gewisse Anforderungen erfüllen. Kennzeichnungen wie das CE-Kennzeichen und Angaben über die DIN EN 14604 müssen auf dem Rauchwarnmelder vorhanden sein. Weiter ist sinnvoll beim Kauf auf Beschriftungen wie die VdS-Anerkennung, einen Test durch das KRIWAN TESTZENTRUM oder das Qualitätslabel "Q" zu achten.
Das Installieren von Rauchwarnmeldern stellt keinen hohen Zeitaufwand dar, auch hochwertige Melder namhafter Hersteller sind zu erschwinglichen Preisen zu erwerben und erhöhen das Sicherheitsniveau beachtlich.
Foto: Rauchwarnmelder von Hekatron - Genius und Ei (links) Electronics - Ei650i mit Audiolink (rechts)
Quelle: Geier Brandschutz
